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   BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60   

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https://dejure.org/1960,971
BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60 (https://dejure.org/1960,971)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1960 - 2 ARs 193/60 (https://dejure.org/1960,971)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1960 - 2 ARs 193/60 (https://dejure.org/1960,971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Zuständigkeit eines Gerichts zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Qualifizierung der Gerichte in der Sowjetzone als nicht ausländische Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 72
  • NJW 1960, 1963
  • MDR 1960, 1029
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit -

    Der Senat hat aber schon früher anerkannt, daß bei fehlender Gerichtsbarkeit kein Raum für die Anwendung des § 13 a StPO ist (u.a. BGHSt 11, 379; 12, 326; 15, 72).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf

    Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).
  • BGH, 18.11.1960 - 2 ARs 231/59

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Zulassung von

    Wie der Senat in BGHSt 11, 379 und ergänzend in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 2 ARs 193/60 - entschieden hat, geben weder die Vorschriften des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes noch des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953 noch des § 13 a StPO eine rechtliche Handhabe, ein Gericht der Bundesrepublik als zuständig für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu bestimmen, das durch Urteil eines in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands gelegenen Gerichts rechtskräftig abgeschlossen ist.
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